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Die geplante Teilfortschreibung des Regionalplanes Südostoberbayern stößt bei vielen Gemeinden im Landkreis Traunstein nach wie vor auf deutliche Kritik

02.06.2022

Anlass für den Traunsteiner Stimmkreisabgeordneten, Klaus Steiner, mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern aus den kleineren Gemeinden im Landkreis Traunstein im Gasthof Feldwies in Übersee, die einzelnen Kritikpunkte herauszuarbeiten und zu besprechen.

Steiner erläuterte, dass der Bayerische Ministerrat den Entwurf einer Teilfortschreibung mit einer Frist zur Beratung bis zum Frühjahr 2022 auf den Weg gebracht hatte. Kernstück des Entwurfes ist u.a. das Themenfeld „gleichwertige Lebensverhältnisse, nachhaltige Anpassung an den Klimawandel, gesunde Umwelt und nachhaltige Mobilität“.

Der Vorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) im Landkreis Traunstein, Bürgermeister Martin Lackner, Engelsberg, äußerte sich mit Sorge zu einigen Formulierungen des Entwurfs: „Ich sehe die Gefahr, eines weitestgehenden Entwicklungsstopp für kleine Gemeinden und deren Ortsteile“. Gemeinden im Landkreis Traunstein unter 5.000 Einwohnern würden Gefahr laufen, in ihrer Entwicklung blockiert zu werden. Das hätte nach den Worten des Engelsberger Bürgermeisters zur Folge, dass kleine Gemeinden zu Gunsten der Zentren konserviert würden und dies zu Lasten der Einwohner.

Martina Gaukler, Bürgermeistern von Staudach–Egerndach fürchtet ebenfalls ein „Abhängen“ der kleinen Gemeinden, wenn z.B.   die Bebauung mit Einfamilienhäusern erschwert wird. „Unsere jungen Gemeindebürger wollen in ihrer Heimat bleiben, wir brauchen allerdings hierfür ebenso wie die größeren Orte oder Städte Infrastruktur, Geschäfte, Gaststätten und einen funktionierenden ÖPNV“. 
Nach Ansicht des Nußdorfer Bürgermeisters, Toni Wimmer, führen die neuen Festlegungen nicht zu einer Stärkung des ländlichen Raumes sowie zu einer Entlastung der Verdichtungsräume. Vielmehr sei das Gegenteil der Fall. 

Auch er befürchtet, dass kleine Gemeinden in ihrer Entwicklung behindert werden. „Wir wollen nicht zu einem „Museum“ werden, wenn Entwicklungen nur noch in den benachbarten zentralen Orten stattfinden. Viele Fragen seien bisher offengeblieben. Als Beispiel führte er Ortschaften an, die seit der Gebietsreform in eine Stadt eingemeindet wurden. Nach den bisherigen Erkenntnissen, wäre in diesen „Stadtteilen“ Bebauung und Entwicklung möglich, in der benachbarten Gemeinden, wie z.B. Nußdorf dagegen nicht oder nur erschwert. Sollte dies so festgeschrieben werden, könne von Gleichwertigkeit der Entwicklung keine die Rede sein.

Bedenken äußerte er vor allen Dingen gegen das Kapitel in „Siedlungsentwicklung“ im Entwurf der Fortschreibung. Darin soll als fixe mindesteinwohnerzahl eine Grenze von 500 vorgeschrieben werden, anstatt auf die grundsätzlichen gemeindlichen Aufgaben abzustellen, die jede Gemeinde, völlig unabhängig von der Einwohnerzahl „zu erfüllen habe“.

Weiter werde in dieser Festlegung ausgeführt, dass die Verbesserung der Infrastruktur, insbesondere der Mobilität auf größere Gemeinden zugeschnitten werde. Damit bleibe die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in allen Kommunen, unabhängig von der Einwohnerzahl, auf der Strecke.

Nach Meinung von Bürgermeister Martin Lackner würden die derzeitigen Entwürfe bei genauer Analyse folgende Festlegungen für die Zukunft zementieren. Entwicklung nur noch dort, wo alle denkbaren Infrastrukturen vorhanden sind. Keine Entwicklung dort, wo einzelne Infrastrukturen fehlen.  Eine uneingeschränkte Pflicht zum Vorrang der Innentwicklung bei damit verbundenem Stopp der Außenentwicklung.  Eine bisher nicht dagewesene Konzentration auf die Zentren, Verdichtungsräume und Ballungsräume.  Eine Pflicht zur Begutachtung und räumlichen Abstimmung in jeglichem Planungsprozess. 

Klaus Steiner: „Derartige Festlegungen können nicht im Interesse einer ausgewogenen und fairen, vom Subsidiaritätsprinzip getragenen und räumlich gerechten Landesentwicklungsplanung liegen. Wir müssen jetzt das weitere Verfahren genau beobachten“. Das Wirtschaftsministerium sei beauftragt worden, bis zum 01.04.2022 ein Beteiligungsverfahren durchzuführen. Aktuell laufe die Auswertung der zahlreich eingegangenen Anmerkungen und Kritikpunkte.  Steiner kündigte an, mit einer Delegation von Bürgermeistern aus dem Landkreis Traunstein im Bayerischen Landtag Gespräch zu führen, um die Einwendungen der Kommunen direkt erörtern zu können.

Klaus Steiner, MdL

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