Aus dem Landtag

Alle Neuigkeiten auf einen Blick.

Corona-Hilfe: Erfolge für Bayern und seine Wirtschaft

Bayerische Finanzhilfen

08.05.2020

1. Soforthilfe Corona

Direktzahlungen in Höhe von 9.000 bis 50.000 Euro an Mittelständler und Selbststän- dige von 1 bis 250 Mitarbeitern. Dafür 5 Mrd. Euro aus Haushaltsmitteln eingeplant.

 2. Kredite und Bürgschaften der LfA Förderbank Bayern
  • Schnellkredit: Maximal 100.000 Euro für Unternehmen bis zu 10 Mitarbeiter. Ver- zicht auf Kreditwürdigkeitsprüfung, Express-Bearbeitung, 100% Haftungsüber- nahme durch LfA. Zinssatz 3 %, Laufzeit bis 10 Jahre.

  • Corona-Schutzschirm-Kredit: Maximal 30 Mio. Euro für Unternehmen bis 500 Mio. Euro Jahresumsatz. Bonitätsprüfung notwendig. 90% Risikoübernahme durch LfA, 10% durch Hausbank. Laufzeit bis 6 Jahre.

  • Weitere Angebote: Erweiterter Bürgschaftsrahmen, schnellere Bearbeitung, Aus- weitung bestehender Programme, zusätzliche Stundungsmöglichkeit. Freistaat bürgt für Instrumente mit 12 Mrd. Euro.

3. BayernFonds

  • StMWiundStMFarbeitenintensivanderRichtliniefürStabilisierungsmaßnahmen. Leistungsfähigkeit: 20 Mrd. Euro für Beteiligungen, 26 Mrd. Euro für Bürgschaften.

  • Austausch mit BMWi und EU-Kommission im Hinblick auf erforderliche Notifizie- rung des Gesetzes unter Beihilfeaspekten. Stabilisierungsmaßnahmen erst nach Genehmigung der EU-Kommission.

Exkurs: Betriebsschließungsversicherungen Hotellerie und Gastronomie

Aufgrund der Besonderheiten der Pandemie greifen Versicherungen oft nicht – oder ein Eingreifen der Versicherung ist unklar. Die Bayerische Lösung ermöglicht schnelle und unbürokratische Auszahlung von Versicherungsleistungen.

  • Versicherungsunternehmen leisten 10% bis 15% der vereinbarten Sätze für die vereinbarte Haftzeit. Bereits 70% des wirtschaftlichen Schadens werden durch Kurzarbeitergeld, Soforthilfe und ersparte Aufwendungen aufgefangen. Das heißt: Die Versicherer übernehmen die Hälfte des verbleibenden Schadens.
  • Keine Anrechnung auf Kurzarbeitergeld. DEHOGA Bayern trägt Lösung mit. Rechtsweg steht weiterhin offen.

Bayerische Erfolge im Bund

  • Mehrwertsteuer für Speisegastronomie auf 7 % gesenkt.
  • Hinzuverdienst für Kurzarbeiter ermöglicht.

Klaus Steiner, MdL

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