1. Soforthilfe Corona
Direktzahlungen in Höhe von 9.000 bis 50.000 Euro an Mittelständler und Selbststän- dige von 1 bis 250 Mitarbeitern. Dafür 5 Mrd. Euro aus Haushaltsmitteln eingeplant.
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Schnellkredit: Maximal 100.000 Euro für Unternehmen bis zu 10 Mitarbeiter. Ver- zicht auf Kreditwürdigkeitsprüfung, Express-Bearbeitung, 100% Haftungsüber- nahme durch LfA. Zinssatz 3 %, Laufzeit bis 10 Jahre.
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Corona-Schutzschirm-Kredit: Maximal 30 Mio. Euro für Unternehmen bis 500 Mio. Euro Jahresumsatz. Bonitätsprüfung notwendig. 90% Risikoübernahme durch LfA, 10% durch Hausbank. Laufzeit bis 6 Jahre.
- Weitere Angebote: Erweiterter Bürgschaftsrahmen, schnellere Bearbeitung, Aus- weitung bestehender Programme, zusätzliche Stundungsmöglichkeit. Freistaat bürgt für Instrumente mit 12 Mrd. Euro.
3. BayernFonds
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StMWiundStMFarbeitenintensivanderRichtliniefürStabilisierungsmaßnahmen. Leistungsfähigkeit: 20 Mrd. Euro für Beteiligungen, 26 Mrd. Euro für Bürgschaften.
- Austausch mit BMWi und EU-Kommission im Hinblick auf erforderliche Notifizie- rung des Gesetzes unter Beihilfeaspekten. Stabilisierungsmaßnahmen erst nach Genehmigung der EU-Kommission.
Exkurs: Betriebsschließungsversicherungen Hotellerie und Gastronomie
Aufgrund der Besonderheiten der Pandemie greifen Versicherungen oft nicht – oder ein Eingreifen der Versicherung ist unklar. Die Bayerische Lösung ermöglicht schnelle und unbürokratische Auszahlung von Versicherungsleistungen.
- Versicherungsunternehmen leisten 10% bis 15% der vereinbarten Sätze für die vereinbarte Haftzeit. Bereits 70% des wirtschaftlichen Schadens werden durch Kurzarbeitergeld, Soforthilfe und ersparte Aufwendungen aufgefangen. Das heißt: Die Versicherer übernehmen die Hälfte des verbleibenden Schadens.
- Keine Anrechnung auf Kurzarbeitergeld. DEHOGA Bayern trägt Lösung mit. Rechtsweg steht weiterhin offen.
Bayerische Erfolge im Bund
- Mehrwertsteuer für Speisegastronomie auf 7 % gesenkt.
- Hinzuverdienst für Kurzarbeiter ermöglicht.